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Provisionsrechner für Booking.com und andere Portale

Rechnen Sie aus, was Ihr Hotel im Jahr an Provision zahlt.

Steht auf der Rechnung des Portals.

Provision im Jahr

102.492 €

Provision im Monat

8.541 €

Ein Prozentpunkt weniger über Portale entspricht im Jahr

3.203 €

So rechnen wir: Zimmer mal 365 mal Auslastung mal Zimmerpreis ergibt den Umsatz. Umsatz mal Anteil der Portale mal Provision ergibt die Provision im Jahr.

über ein Portaldirekt bei IhnenBeispiel für einen Belegungsplan: Jede Zeile ist ein Zimmer, jede Spalte eine Nacht. Graue Balken sind Buchungen über ein Portal, blaue Balken direkte Buchungen. Der Anteil der grauen Balken folgt Ihrem Anteil über Portale.

Ihr Belegungsplan, als Beispiel. Jede Zeile ist ein Zimmer. Grau ist über ein Portal gebucht, blau direkt bei Ihnen. Der graue Anteil folgt Ihrer Eingabe.

Wie die Provision entsteht

Booking.com nennt keinen festen Satz. Laut ORF zahlen Hotels 12 bis 20 %. Ihr Satz steht auf der Rechnung.

Was den Satz erhöht

Preferred und Visibility Booster kosten mehr Provision. Dafür verspricht Booking.com mehr Sichtbarkeit.

Der Genius-Rabatt

Genius-Mitglieder bekommen 10 bis 20 % Rabatt. Er geht von Ihrem Preis ab.

Kommission in der Schweiz

In der Schweiz heißt die Provision auch Kommission.

Und die Rechtslage?

Auf Ihrer Website dürfen Sie günstiger sein als auf Booking.com. Die Belege stehen unten.

Sie dürfen auf Ihrer Website günstiger sein.

Booking.com darf Ihnen günstigere Preise auf Ihrer Website nicht verbieten.

Bundesgerichtshof

KVR 54/20 vom 18.05.2021

Der Nationalrat hat Bestpreisklauseln der Portale verboten.

Österreich

Nationalrat, 09.11.2016

Bestpreisklauseln sind seit dem 01.12.2022 untersagt.

Schweiz

Art. 8a UWG

Booking.com ist Gatekeeper. Seit dem 14.11.2024 gelten dafür die Pflichten des Digital Markets Act.

Europäische Union

Benannt am 13.05.2024

Preise auf anderen Kanälen zählen nicht für das Standard-Ranking.

EU-Kommission

Factsheet vom 28.09.2026

Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Welche Raten und Programme Sie im Portal eingestellt haben, prüfen wir mit Ihnen kaufmännisch und technisch. Zur rechtlichen Prüfung Ihres Vertrags wenden Sie sich an eine Kanzlei.